Drei Janitza-Messgeräte an einer Wand in einem Schaltraum zur Überwachung von Energiedaten

§ 14a EnWG: Wie die netzorientierte Steuerung die Energiewende unterstützt

§ 14a einfach erklärt: Intelligente Steuerung statt Netzüberlastung

Die Energiewende ist in vollem Gang, Deutschland elektrifiziert Wärme und Mobilität. Deshalb treiben Verbraucher wie Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur für E-Autos den Strombedarf massiv nach oben. Gleichzeitig sind viele Verteilnetze dafür noch nicht ausreichend modernisiert. Hier greift § 14a EnWG – auch bekannt als Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz.

Paragraf 14a ist ein Instrument , das es Netzbetreibern ermöglicht, steuerbare Verbrauchseinrichtungen gezielt zu dimmen oder zu steuern, wenn sonst Netzengpässe drohen. Dieses Vorgehen sichert die Balance zwischen wachsender Elektrifizierung und Versorgungssicherheit. In diesem Ratgeber zeigen wir die Hintergründe des §14a des EnWG auf, welche Pflichten und Chancen sich daraus ergeben – und wie Janitza Lösungen auf der Verteilebene unterstützen können.

Wie dieser Ratgeber aufgebaut ist:

  • Intelligente Steuerung im Energienetz im Janitza Podcast „UMGehört“
  • Die Hintergründe: Elektrifizierung und die Grenzen der Netze
  • Wie § 14a EnWG den Übergang ermöglicht
  • In welchen Situationen darf der Netzbetreiber drosseln?
  • Rechte und Verpflichtungen der Netzbetreiber
  • Welche Verbrauchseinrichtungen unter § 14a EnWG fallen
  • Zeitplan und Übergangsregelungen
  • Die technischen Anforderungen an Steuerung und Monitoring
  • Die Lösungen von Janitza auf der Verteilebene
  • § 14a EnWG: Die Brücke in die künftige Energiewelt
  • FAQ – Häufige Fragen zu § 14a EnWG

Intelligente Steuerung im Energienetz – § 14a EnWG

Die Anzahl von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Kälteanlagen oder Batteriespeicher wird immer größer – und damit die Frage nach der Netzauslastung wichtiger. Wie werden das die Netze schaffen, ohne mit ständigen Ausfällen rechnen zu müssen? In der dritten Folge unseres Podcast UMGehört gehen wir genau auf dieses Thema

Die Hintergründe: Elektrifizierung und die Grenzen der Netze

Die Energiewende bedeutet nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien, sondern auch eine umfassende Elektrifizierung in nahezu allen Sektoren: Wärmepumpen ersetzen Gasheizungen, Elektrofahrzeuge ersetzen Verbrenner, zudem stabilisieren Batteriespeicher den Eigenverbrauch. All dies führt zu einem massiv steigenden Strombedarf.

Gleichzeitig können viele regionale Verteilnetze noch nicht die zusätzlichen Lasten zuverlässig bedienen bzw. aufnehmen. Die bisherigen Leitungen, Kabelverteiler, Ortsnetzstationen und Umspannwerke können an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Ein entsprechender Ausbau der Netze aber dauert Jahre. Deshalb braucht es kurzfristig praktikable Lösungen. Hier setzt das Energiewirtschaftsgesetz § 14a an.

Wie § 14a EnWG den Übergang ermöglicht

Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz bringt beides zusammen: die Weiterentwicklung der Energiewende – auf Basis der vorhandenen Netze. Die gesetzliche Regelung umfasst im Kern die Erlaubnis für die Netzbetreiber, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Ladestationen zeitweise zu drosseln.

Damit ist sichergestellt, dass das lokale Netz nicht überlastet wird, bis der technische Netzausbau flächendeckend umgesetzt ist. Das Gesetz ist somit ein Brückeninstrument: Es hält das Stromsystem stabil und sorgt gleichzeitig dafür, dass neue Anlagen weiterhin ans Netz angeschlossen werden können.

In welchen Situationen darf der Netzbetreiber drosseln?

Eingriffe durch den Netzbetreiber sind nur in klar definierten Fällen erlaubt. Grundlage sind Situationen, in denen die Netzstabilität gefährdet ist. Dies betrifft insbesondere:

  • Netzengpässe durch gleichzeitigen Betrieb vieler Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen.
  • Lastspitzen bei paralleler Nutzung mehrerer steuerbarer Geräte (z.B. paralleles Laden mehrerer E-Autos).
  • Regionale Engpässe, wenn die Kapazität von Leitungen oder Trafos kurzfristig überschritten wird.

Selbst in diesen Fällen handelt es sich nicht um ein vollständiges Abschalten, sondern um die temporäre Reduktion von Leistung, die das lokale Verteilnetz vor Lastspitzen schützt.

Rechte und Verpflichtungen der Netzbetreiber

Netzbetreiber haben nicht nur Eingriffsrechte, sondern auch Pflichten. Zentrale Aspekte sind:

Pflicht zur Aufnahme neuer Anlagen ­ ­

Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladepunkte oder Wärmepumpen müssen grundsätzlich an das Netz angeschlossen werden. Ein Ablehnen mit dem Hinweis auf fehlende Kapazitäten ist nicht zulässig

Dokumentationspflicht und Transparenz

Jeder Eingriff nach Paragraf 14a EnWG muss dokumentiert und gegenüber Behörden sowie Anschlussnutzern nachvollziehbar begründet werden. Die Grundlage bilden definierte technische Parameter wie Lastflüsse, Frequenzabweichungen oder Überlastungsprognosen.

Welche Verbrauchseinrichtungen unter § 14a EnWG fallen

Das Gesetz benennt bestimmte Kategorien, die steuerbar sein müssen:

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (private und öffentliche Ladepunkte)
  • Wärmepumpen und Klimageräte
  • Batteriespeicher und vergleichbare flexible Verbraucher
  • Weitere steuerbare Großverbraucher im privaten und gewerblichen Bereich

Diese Einrichtungen gelten als „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“, welche die Netzbetreiber in Engpass-Situationen zeitweise im Betrieb reduzieren können, ohne dass die Versorgungssicherheit der Nutzern massiv beeinträchtigt wird. Das Auto beispielsweise wird langsamer geladen, aber aber es lädt. 
 
Die Steuerbarkeit greift erst ab bestimmten Leistungsgrenzen, zum Beispiel bei Ladeeinrichtungen ab 4,2 kW oder größeren Wärmepumpen. Damit richtet sich Paragraph 14a EnWG ausschließlich an relevante Verbrauchergruppen mit spürbarem Einfluss auf das Netz. Kleingeräte im Haushalt sind nicht betroffen.

Zeitplan und Übergangsregelungen des § 14a EnWG

Der Gesetzgeber hat eine schrittweise Einführung des § 14a EnWG geplant, damit sich Netzbetreiber und Betreiber von Anlagen auf die neuen Vorgaben einstellen können.

Heute geltende Regelungen

Bereits jetzt können Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei drohenden Engpässen drosseln, sofern sie die Eingriffe dokumentieren und transparent machen.

Ab 2029 verbindlich

Ab 2029 gelten für alle Netzbetreiber identische Vorgaben zur Steuerbarkeit, Dokumentation und Transparenz. Nutzer profitieren dann von reduzierten Netzentgelten, wenn sie nach § 14a EnWG steuerbare Verbrauchseinrichtungen betreiben.

Vorteile eines Energiemanagementsystems

Effizientes Energiemanagement lohnt sich für Unternehmen sämtlicher Branchen und Größenordnungen – auch dann, wenn sie die 7,5 GWh-Marke nicht überschreiten.

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Weniger Energiekosten

Ein Energiemanagementsystem hilft Unternehmen dauerhaft, ihre Energiekosten zu senken. Es zeigt frühzeitig, wo sich Einsparungen lohnen, vermeidet teure Lastspitzen und reduziert Blindleistungskosten. Energieintensive Prozesse lassen sich auf Basis präziser Verbrauchsdaten und in Echtzeit gezielt anpassen.

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Gestärkte Wettbewerbsfähigkeit

Wenn Organisationen ihre Energie systematisch steuern, senken sie ihre Betriebskosten dauerhaft, stärken ihr nachhaltiges Profil und verschaffen sich Vorteile in Märkten mit hohen Energiepreisen. Wer seine Energie im Griff hat, reagiert schneller auf neue Anforderungen, technologisch wie wirtschaftlich.

Fördermittel

Zugang zu Fördermitteln

Unternehmen, die nach ISO 50001 arbeiten, erfüllen wichtige Voraussetzungen für nationale und regionale Förderprogramme. Sie können Maßnahmen finanziell unterstützen lassen und ihre Fortschritte transparent dokumentieren. Zudem können Unternehmen so sichergehen, stets die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.

Betriebsabläufe

Verbesserte Betriebsabläufe

Nicht zuletzt sorgt ein EnMS für verbesserte Abläufe im Betrieb. Es macht Energieflüsse sichtbar, erkennt Unregelmäßigkeiten sofort und ermöglicht es, direkt zu handeln. Da sich das System nach ISO 50001 nahtlos in bestehende Strukturen wie ISO 9001 oder ISO 14001 integrieren lässt, entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

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Förderung für Energieeffizienz in Deutschland

Energieeffizienz ist in Deutschland förderbar! Erfahren Sie, von wem Sie eine Förderung erhalten können und welche Produkte Sie fördern lassen können.

Aus der Praxis: Wie Unternehmen von ENMS profitieren

Erfahren Sie in konkreten Erfolgsgeschichten, wie die Einführung eines Energiemanagementsystems Unternehmen geholfen hat, frühere Herausforderungen zu meistern und ihr Unternehmen für die Zukunft zu rüsten. 

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Energiemanagementsystem für eine Folienfabrik

Die Forumplast Folienfabrik GmbH in Amberg wollte ihren Energieverbrauch ganzheitlich transparent machen, um systematisch Potenziale zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung aufzudecken und damit ihre Umwelt- und Klimaziele zu unterstützen. Janitza hat dafür die notwendige Hard- und Software bereitgestellt. Das Projekt wurde konsequent an der ISO 50001 ausgerichtet. 

Mit diesen Problemen hatte das Unternehmen zu kämpfen

Hoher Energiebedarf & Kostenlast: Die Blasfolien­produktion verschlang jährlich mehr als 20 GWh Strom – nach Personal und Rohstoffen der drittgrößte Kostenblock im Unternehmen. Weil nur Monats­rechnungen und Stichproben vorlagen, blieb unklar, wo genau Energie vergeudet wurde. 

Mangelnde Datentransparenz: Das bestehende Mess­regime bot kaum Transparenz: Lastspitzen, Energie­fresser oder Zuordnungen zu Einzel­maschinen ließen sich nicht sauber nachvollziehen; fundierte Investitions­entscheidungen waren so kaum möglich. 

Power-Quality-Risiken: Hinzu kamen ungeklärte Spannungs­einbrüche, die den 24/7-Betrieb störten – ohne Netz­analysatoren fehlten Beweise und Anknüpfungs­punkte für Gegen­maßnahmen. 

Diese Ergebnisse wurden mit EnMS erreicht

Messbare Einsparungen

Motor­upgrades & Druckluft-Optimierung reduzierten den Verbrauch um bis zu 50 % und sparen dem Unternehmen Energiekosten von über 32 000 € im Jahr.

Umfassende Transparenz

GridVis® liefert nun Live-Kennzahlen, darunter die kWh/kg Folie, Lastspitzen und PQ-Trends bis auf Maschinen­ebene. Transparenz, die es zuvor nicht gab.  

Hohe Spannungsqualität

Stabile Netzqualität senkt die EEG-, Energie- und Wartungs­kosten um einen sechs­stelligen Betrag. Die Gesamt­investition amortisierte sich in unter zwei Jahren. 

Safari Lodge Case

Eine Safari-Lodge mit intelligentem Energiemanagement

Funktioniert ein EnMS auch an einem Ort abseits der Zivilisation, ohne Strom aus der Steckdose? Neben lauten und umweltbelastenden Dieselgenerationen existieren für Urlaubsresorts inmitten der Natur auch hybride Lösungen mit Erneuerbaren Energien. Dies wird nur möglich dank Energiemanagement und der richtigen Messtechnik. 

Mit diesen Problemen hatte die Safari-Lodge zu kämpfen

Unverlässliche Energieversorgung: Die Lodge hing an einer schwachen einphasigen Leitungs­anbindung mit großen Spannungs­schwankungen. Sie lieferte zu wenig Leistung für Kühlanlagen und die elektrisch betriebenen Safari-Fahrzeuge. 

Große Umweltbelastung: Strom kam überwiegend aus Diesel­generatoren: laut, teuer, klimaschädlich und anfällig für steigende Kraftstoff­preise 

Enorme Lastspitzen: Mit wachsendem Komfort­anspruch (E-Fahrzeuge, IT-Geräte, LED-Beleuchtung) stiegen auch die Last­spitzen. In Insel­netzen mit hoher Impedanz drohten dadurch Oberschwingungen und Geräte­schäden. 

Diese Ergebnisse wurden mit EnMS erreicht

Nachhaltige Lösung

Seit der Inbetriebnahme des EnMS deckt die Lodge ihren Strombedarf zu nahezu 100 % aus Solarstrom und Batterie. Der 150-kVA-Generator startet nur noch bei Extrem­last oder schlechtem Wetter. 

Stabile Versorgung

Ein 250-kW netzbildender Wechsel­richter liefert eine stabile dreiphasige Versorgung, sodass Kühltechnik, Motoren und Schnell­ladestationen zuverlässig laufen

Reduzierte Lastspitzen

Dank präziser Messtechnik und Aktiv­filter sind Spannungs­unsymmetrien und Oberschwingungen nachhaltig reduziert, während das SCADA-Portal die Fernwartung in Echtzeit ermöglicht. 

Mehr Applikationsberichte aus der Praxis

Zukunftsfit mit einem Energiemanagementsystem

Ob schwankende Energiepreise oder sich verschärfende Umweltrichtlinien: Mit einem effektiven Energiemanagementsystem ist Ihr Unternehmen bereit für die großen Herausforderungen der Zukunft. Beginnen Sie lieber heute als morgen und senken Sie Ihre Energiekosten, optimieren Sie Ihren Energieverbrauch und qualifizieren Sie sich für staatliche Fördermittel.  

Mit den umfassenden Hardware- und Softwarelösungen von Janitza erhalten Sie alles, was Sie dafür brauchen, aus einer Hand

Wir beantworten Ihre Fragen

Häufige Fragen zum § 14a EnWG

Sie stellen die Fragen, wir haben die Antworten – in unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen von Janitza-Kunden, die uns zum Thema 14a Enwg erreichen. 

Um Netzengpässe bei steigender Elektrifizierung von Wärme und Mobilität zu vermeiden und gleichzeitig die Integration neuer Anlagen ins Stromnetz zu sichern.

Unter § 14a EnWG steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Batteriespeicher und andere flexible Großverbraucher mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.

Netzbetreiber dürfen nach Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz nur eingreifen, wenn Netzengpässen oder Lastspitzen drohen, die die Netzstabilität gefährden. Die Betreiber müssen jeden Eingriff Energiewirtschaftsgesetz dokumentieren und begründen.

Sie profitieren von reduzierten Netzentgelten und tragen gleichzeitig zur Netzstabilität und Energiewende bei.

Mit dem modular erweiterbaren Energieanalysator UMG 800 und der Netzvisualisierungssoftware GridVis® Software bietet Janitza praxiserprobte Lösungen, die eine transparente, rechtssichere und zukunftsfähige Umsetzung von Paragraf 14a EnWG ermöglichen.

Junger Mann arbeitet konzentriert an einem Schreibtisch mit einem Laptop, auf dem eine Videokonferenz läuft

Weitere Informationen im Webinar

Der Netzbetreiber dimmt die Wärmepumpe – Überblick zur netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG“