Neue Maßstäbe für Kundenanlagen
Neue Vorgaben – einfach erklärt
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Beschreibung
Der Bundesgerichtshof (BGH) ordnet mit dem Beschluss vom 13.05.2025 die Energieversorgung einer Wohnanlage als Verteilernetz ein und nicht als „Kundenanlage“ nach § 3 Nr. 24a EnWG. Damit setzt er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 28.11.2024 um, wonach die deutsche Ausnahme für Kundenanlagen nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Bisher waren Kundenanlagen in Deutschland vielfach von Regulierung und Betreiberpflichten ausgenommen, was bestimmte Versorgungsmodelle begünstigte. Der EuGH stellte klar, dass Mitgliedstaaten keine zusätzlichen nationalen Kriterien schaffen dürfen, um bestimmte Netze vom Verteilernetzbegriff auszunehmen, wenn sie der Weiterleitung von Energie an Endkunden dienen.
Für Betreiber dezentraler Infrastrukturen bedeutet das: Sie müssen prüfen, ob ihre Anlagen künftig als reguliertes Verteilernetz gelten und entsprechende Pflichten auslösen.
In diesem Webinar erhalten Sie klare Kriterien, rechtliche Hintergründe und praxisnahe Beispiele zur sicheren Bewertung Ihrer Anlagenstruktur.
Erfahren Sie, welche wirtschaftlichen und organisatorischen Auswirkungen sich aus der jeweiligen Einordnung ergeben und nutzen Sie die Gelegenheit, regulatorische Klarheit für Ihre Projekte zu gewinnen und Ihre Energieinfrastruktur rechtssicher auszurichten.
Themen
Agenda:
- Worum geht es beim Thema Kundenanlage?
- Problemstellung
- Allgemeine Kundenanlage (§ 3 Nr. 65 EnWG)
- Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung (§ 3 Nr. 66 EnWG)
- Ausblick - wie geht es weiter?
- Welche Gestaltungsoptionen habe ich als Unternehmen?
Davon profitieren Sie nach dem Webinar:
- Sie haben einen detaillierten Überblick über rechtliche Grundlagen und Abgrenzungskriterien
- Sie wissen, welche Auswirkungen die Kundenanlage auf Netzentgelte, Umlagen und Pflichten hat
- Sie kennen typische Fehlerquellen und Handlungsempfehlungen
Jetzt kostenfrei anmelden und neuen Input für Ihr Unternehmen sammeln.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Referenten
Matthias Wisch
Experte der Energiemesstechnik
Janitza electronics GmbH
Dr. Michael Weise
Rechtsanwalt, Partner
Becker Büttner Held