GEG (Gebäudeenergiegesetz): Was gilt für Unternehmen?
Das GEG ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Gebäude betreiben, bauen oder sanieren. Unternehmen müssen die technischen Vorgaben und die nötigen Nachweise kennen und zuverlässig erfüllen. Erfahren Sie, was das GEG für Nichtwohngebäude bedeutet, wie Sie die Anforderungen richtig einordnen und den GEG-Standard effizient erreichen.
Definition: Was ist das GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelt die Anforderungen der früheren EnEV und des EEWärmeG und definiert seit 2020 die energetischen Mindeststandards für Gebäude in Deutschland. Es gibt vor, wie Gebäude geplant, ausgestattet und betrieben werden müssen, damit sie als energieeffizient eingestuft werden. Das Gesetz ist ein zentraler Baustein der nationalen Energie- und Klimastrategie und soll den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen im Gebäudesektor deutlich reduzieren.
Wie sind Unternehmen vom GEG betroffen?
Unternehmen sind vom GEG betroffen, wenn sie Gebäude planen, bauen, sanieren oder betreiben. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungsgebäude und Produktionshallen, aber auch gemischt genutzte Gebäude und gewerbliche Mietflächen, sofern sie beheizt oder gekühlt werden.
Besonders relevant ist das Gesetz für Neubauten. Hier müssen Unternehmen den GEG-Standard für Primärenergie und Wärmeschutz einhalten. Aber auch Bestandsgebäude lösen Pflichten aus, etwa wenn sie umfassend saniert oder technische Anlagen modernisiert werden.
Für energieintensive Branchen oder Betriebe mit großen Liegenschaften führt das GEG zu einem höheren Bedarf an Transparenz über Energieflüsse und Effizienzpotenziale. Das betrifft insbesondere Unternehmen, deren Gebäudetechnik stark von elektrischen Verbrauchern geprägt ist.
Welche Anforderungen stellt das GEG an Unternehmen?
Unternehmen müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben erfüllen. Die wichtigsten Anforderungen betreffen vier zentrale Bereiche:
Energetische Mindeststandards im Neubau
Neugebaute Gebäude müssen den zulässigen Primärenergiebedarf einhalten und einen ausreichenden baulichen Wärmeschutz gewährleisten. Zusätzlich gelten Anforderungen an den technischen Anlagenbetrieb (z. B. Heizung, Lüftung, Kühlung). Auch bei größeren Sanierungen im Bestand müssen bestimmte energetische Mindestanforderungen eingehalten werden (z. B. für Gebäudehülle und Anlagentechnik).
Einsatz erneuerbarer Energien
Bauen Unternehmen neue Heizungsanlagen ein, müssen diese grundsätzlich einen Mindestanteil erneuerbarer Energien nutzen (aktuell i. d. R. 65 %). Das kann technologieoffen umgesetzt werden, z. B. über:
- Wärmepumpen
- Anschluss an Wärmenetze
- Hybridlösungen oder andere erneuerbare Energieträger
Alternativ sind unter bestimmten Voraussetzungen Ersatzmaßnahmen möglich, sofern sie die energetische Gesamtbilanz entsprechend verbessern.
Betriebs‑, Nachrüst- und Prüfungspflichten in bestehenden Gebäuden
Für bestehende Gebäude enthält das GEG konkrete Anforderungen an Betrieb, Nachrüstung und Prüfung von Anlagen. Dazu zählen u. a.:
- Austausch veralteter Heizkessel unter bestimmten Voraussetzungen
- Dämmung bestimmter Leitungen und Anlagenteile
- Regelmäßige Inspektion und Optimierung von Heizungsanlagen
Diese Pflichten gelten unabhängig von größeren Sanierungsmaßnahmen und müssen fristgerecht umgesetzt werden.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Zur Einhaltung des GEG sind umfangreiche Nachweise erforderlich. Dazu gehören insbesondere:
- Energieausweise für Gebäude (z. B. bei Verkauf, Vermietung oder bestimmten Nutzungen)
- rechnerische Nachweise der energetischen Qualität
- Prüf-, Inspektions- und Wartungsdokumentationen
Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Unterlagen vollständig und aktuell sind und im Prüfungsfall jederzeit vorgelegt werden können. Eine belastbare Datenbasis (z. B. durch Energiemonitoring) unterstützt die rechtssichere Dokumentation der GEG-Konformität.

Anforderungen an Nichtwohngebäude nach §71a GEG
Der §71a GEG regelt detaillierte Anforderungen an die Gebäudeautomation zur Steigerung der Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden über 290 kW Anlagen-Nennleistung (Leistungsfähigkeit von Heizungs-, Lüftungs-, und Klimaanlage).
Wie können Unternehmen die GEG-Standards erfüllen?
Unternehmen müssen die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und in vielen Fällen entsprechende Nachweise erbringen. Dafür ist es notwendig, dass sie den Energieverbrauch von Gebäuden nachvollziehbar erfassen und auswerten. Nur so schaffen sie eine ausreichenden Datengrundlage, mit der sie den Primärenergiebedarf ermitteln und das Einhalten der gesetzlichen Anforderungen belegen können.
Technisch ist die Optimierung der Gebäudetechnik ein zentraler Ansatzpunkt. Lösungen wie
- moderne Heizungsanlagen,
- effiziente Kälte- und Lüftungssysteme,
- sowie intelligente Steuerungen
tragen dazu bei, den Energieverbrauch zu reduzieren und die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Auf organisatorischer Ebene empfiehlt es sich, den Prozess der GEG-Umsetzung an ein strukturiertes Energiemanagementsystem anzulehnen. Wiederkehrende Prüfungen und die regelmäßige Bewertung von Verbrauchsdaten sorgen dafür, dass Unternehmen gesetzliche Vorgaben einhalten und ihre Energieeffizienz kontinuierlich verbessern. Eine saubere Dokumentation ist zudem essenziell. Unternehmen sind verpflichtet, entsprechende Nachweise (z. B. Energieausweise, Berechnungen oder Prüfprotokolle) im Bedarfsfall vollständig vorlegen zu können.
GEG-Anforderungen erfüllen mit Janitza
Unternehmen benötigen verlässliche Energie- und Stromdaten, damit sie ihre GEG-Pflichten nachvollziehbar und effizient erfüllen. Genau hier setzt Janitza an: Mit präziser Messtechnik, normgerechter Erfassung von Verbrauchswerten und belastbarer Transparenz über elektrische Energieflüsse.
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Energiemanagement leicht gemacht – mit GridVis®
Mit GridVis® können Sie alle Energiedaten in Echtzeit überwachen, historische Verbräuche aufzeichnen und übersichtlich visualisieren. Die Software bietet vielfältige Auswertungsmöglichkeiten – von Lastgängen über Verbrauchsprofile bis hin zur Berechnung von Kennzahlen (EnPIs) für ISO‑50001-Berichte.
Weiterführende Informationen
- Energiemanagement für Gebäude: Lösungen von Janitza
- Whitepaper: Was §71a des GEG vorschreibt
- Webinar: Update zum Gebäudeenergiegesetz §71a GEG
- Energiemanagement: Effizienz erhöhen, Energiekosten senken, Auflagen erfüllen
Häufige Fragen zum GEG
Sie stellen die Fragen, wir haben die Antworten – in unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen von Janitza-Kunden, die uns zum Thema Gebäudeenergiegesetz erreichen.
Für welche Gebäude gilt das GEG nicht?
Bestimmte Gebäudetypen sind ganz oder teilweise vom GEG ausgenommen. Dazu zählen unter anderem:
- unbeheizte Gebäude mit sehr geringer Nutzfläche,
- provisorische Bauten mit begrenzter Nutzungsdauer,
- Gebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder Haltung von Tieren genutzt werden,
- und bestimmte Werkhallen und Produktionsstätten, in denen der Energieeinsatz nahezu ausschließlich prozessbedingt ist.
Auch unterirdische Räume oder Gebäude mit sehr niedriger interner Nutzung können unter die Ausnahmevorschriften fallen.
Wer kontrolliert, ob das GEG eingehalten wird?
Die Einhaltung des GEG wird durch die zuständigen Landesbehörden und Bauämter überwacht. Bei Bauanträgen und Sanierungsmaßnahmen müssen GEG-Nachweise vorgelegt werden, die durch qualifizierte Energieexpert:innen erstellt werden. Zusätzlich können stichprobenartige Kontrollen erfolgen, bei denen Energieausweise, technische Unterlagen und Messdaten geprüft werden.
Welche GEG-Pflichten gelten für Unternehmen bei Bestandsgebäude?
Für Bestandsgebäude fordert das GEG Prüfung, Optimierung und Dokumentation. Unternehmen müssen Heizungsanlagen auf eine Austauschpflicht prüfen. Besonders relevant ist zudem die Dämmung bestimmter Leitungen und Anlagenteile sowie die regelmäßige Inspektion. Bestehende Heizungsanlagen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden. Wird jedoch eine neue Heizung eingebaut, gelten zusätzliche Anforderungen.
Zudem müssen Nachweise, etwa Energieausweise oder Nachweise über die energetische Qualität, erstellt und dokumentiert werden.
Wann entstehen Nachrüstpflichten nach dem GEG?
Nachrüstpflichten nach dem GEG entstehen, wenn bestehende Gebäude oder technische Anlagen bestimmte energetische Anforderungen nicht erfüllen. Das betrifft insbesondere veraltete Heizkessel, ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie bestimmte Anlagenteile. Auch bei größeren Sanierungen oder einem Heizungstausch können zusätzliche GEG-Anforderungen ausgelöst werden.
Unternehmen sollten ihre Bestandsgebäude regelmäßig analysieren und den Zustand der Gebäudetechnik systematisch erfassen. Mit einer transparenten Verbrauchsdatenerfassung und einem strukturierten Energiemanagement erkennen Sie Nachrüstpflichten frühzeitig.