EnEfG verstehen & Anforderungen erfüllen

Energie­effizienzgesetz: Das sollten Unternehmen wissen

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll der Energieverbrauch von Unternehmen in Deutschland systematisch gesenkt werden. Viele Betriebe müssen ihre Energieeffizienz deutlich verbessern und Energiedaten verlässlich erfassen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Anforderungen das EnEfG an Unternehmen stellt und wie Janitza Sie bei der Umsetzung unterstützt.

Was ist das Energieeffizienzgesetz?

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein seit 2023 geltendes, bundesweites Regelwerk und soll den Energieverbrauch von Unternehmen in Deutschland systematisch reduzieren. Das Gesetz baut auf bestehenden EU-Vorgaben auf und überführt Energieeffizienz- und Transparenzpflichten in verbindliches deutsches Recht. Es soll die Energieproduktivität der deutschen Wirtschaft steigern und die Versorgungssicherheit stärken.

Welche Unternehmen betrifft das Energieeffizienzgesetz?

Das EnEfG richtet sich an große Industriebetriebe, Rechenzentren sowie weitere energieintensive Organisationen. Dabei stehen keine einzelnen Maßnahmen im Fokus, sondern ein durchgängiger Prozess aus Überwachung, Bewertung und kontinuierlicher Verbesserung.

Unternehmen, die frühzeitig auf präzise Messtechnik und durchgängige Transparenz setzen, schaffen somit eine robuste Grundlage für strategische Energieentscheidungen.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch über 2,5 GWh dazu, ihr Abwärmepotenzial zu erfassen.

Für Nicht-KMU ist ab einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 0,5 GWh und unter 7,5 GWh ein Energieaudit verpflichtend. Zudem müssen Umsetzungspläne für Maßnahmen beschlossen werden.

Unternehmen jeglicher Form, die mehr als 7,5 GWh verbrauchen, müssen ein Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem einführen, wenn sie noch kein solches System besitzen.

Diese Anforderungen stellt das EnEfG an Unternehmen

Mit dem EnEfG müssen Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh ein Energiemanagementsystem einführen. Dafür müssen sie ihren Energieverbrauch systematisch erfassen, transparent dokumentieren und aktiv Effizienzmaßnahmen umsetzen. Dies beinhaltet zudem:

  • Jährliche Verbrauchsberichte: Unternehmen müssen vollständige und prüffähige Energieverbrauchsdaten erfassen und fristgerecht melden. Die Berichte müssen alle relevanten Energiearten, Verbrauchergruppen und Messpunkte beinhalten.
  • Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen: Das EnEfG fordert nachweisbare Fortschritte bei der Reduktion des Energieverbrauchs. Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen identifizieren und in regelmäßigen Abständen bewerten.
  • Langfristige Energieeinsparziele: Betriebe müssen Strategien entwickeln, die auf eine dauerhafte Reduktion des Energiebedarfs ausgerichtet sind. Diese Strategien werden nachvollziehbar dokumentiert und mit geeigneten Kennzahlen unterlegt .
  • Verbindliche Messkonzepte: Energieflüsse werden an definierten Punkten gemessen. Das Messkonzept regelt Messmethoden, Genauigkeitsklassen der Geräte, Zuordnung von Messpunkten und Anforderungen an die Datenqualität.
  • Hohe Datenqualität und Nachvollziehbarkeit: Erhobene Messdaten müssen plausibel, vollständig und revisionssicher sein. Fehlerhafte oder unvollständige Datensätze führen zu Problemen bei der Auditierung und können Sanktionen auslösen.

Besondere Anforderungen an Rechenzentren

Das EnEfG stellt besondere Anforderungen an Rechenzentren. Es regelt die Abwärmenutzung und schreibt konkrete Energieeffizienzstandards vor. Die PUE-Grenzwerte (Power Usage Effectiveness) staffeln sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme:

  • Inbetriebnahme vor Juli 2026: PUE von 1,5 oder kleiner ab 1. Juli 2027, dann PUE von 1,3 oder kleiner ab 1. Juli 2030
  • Inbetriebnahme nach Juli 2026: PUE von 1,2 oder kleiner ab Inbetriebnahme

Die Werte müssen spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme dauerhaft erreicht werden. Als Stichtag gilt jeweils der 1. Juli.

Was brauchen Unternehmen, um EnEfG-konform zu sein?

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen Unternehmen zunächst hinreichend Transparenz über ihre Energieflüsse. Diese Transparenz erfordert …

  • Messpunkte an den richtigen Stellen,
  • normkonforme Messgeräte
  • und ein zentrales System zur Analyse und Auswertung.

Energiemonitoring: Wie Unternehmen EnEfG-Vorgaben effizient erfüllen

Ein normgerechtes, modernes Energiemanagement bildet die Grundlage jeder EnEfG-Strategie. Unternehmen benötigen präzise Messwerte, die alle relevanten Lastflüsse transparent darstellen. Betrachtet werden die Stromverbräuche, Spannungsqualitätsdaten, Lastspitzen und Energierückspeisungen. Je detaillierter die Granularität der Messung, desto zielgerichteter lassen sich Maßnahmen identifizieren und bewerten.

6 Schritte zum EnEfG-konformen Unternehmen

Schritt 1

Energieziele definieren

  • Legen Sie einen verbindlichen Energieeffizienzplan fest, der klare Prioritäten für Ihren zukünftigen Energieeinsatz vorgibt.
  • Bestimmen Sie Verantwortliche, die diese Leitlinien im Unternehmen verankern und deren Umsetzung aktiv steuern.

Schritt 2

Verbrauchsdaten systematisch erfassen

  • Statten Sie Ihre Infrastruktur mit präziser Messtechnik aus, um alle Energieflüsse transparent und kontinuierlich zu erfassen.
  • Sorgen Sie dafür, dass alle relevanten Medien – von Strom über Wärme bis Druckluft – in einheitlicher Qualität dokumentiert werden.

Schritt 3

Energieverbrauch analysieren und Schwerpunkte erkennen

  • Bewerten Sie die erfassten Daten, um Muster, Lastspitzen und ineffiziente Prozesse eindeutig zu identifizieren.
  • Nutzen Sie diese Erkenntnisse, um die Anlagen oder Bereiche zu bestimmen, die den größten Einfluss auf Ihren Gesamtverbrauch haben.

Schritt 4

Optimierungsmaßnahmen entwickeln und priorisieren

  • Leiten Sie aus der Analyse gezielte Verbesserungsmaßnahmen ab, die Ihren Energieverbrauch messbar senken.
  • Planen Sie die Umsetzung anhand klar definierter Verantwortlichkeiten und realistischer Termine für jeden Arbeitsschritt.

Schritt 5

Ergebnisse überprüfen und Fortschritte sichtbar machen

  • Vergleichen Sie regelmäßig Ihre aktuellen Verbrauchsdaten mit den gesetzten Zielen, um die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen zu bewerten.
  • Passen Sie Ihre Strategie an, wenn Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückbleiben oder neue Potenziale entstehen.

Schritt 6

Berichtspflichten erfüllen und EnEfG-konform dokumentieren

  • Bereiten Sie alle relevanten Informationen so auf, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und jederzeit geprüft werden können.
  • Erstellen Sie jährlich einen vollständigen Energiebericht, der Maßnahmen, Kennzahlen und Entwicklungen nachvollziehbar zusammenführt.

Lösungen von Janitza: So erfüllt Ihr Unternehmen die EnEfG-Vorgaben

Janitza liefert Ihnen als erfahrener Anbieter die passende Hard- und Software für Ihr Energiemanagementsystem aus einer Hand. Installieren Sie an den relevanten Stellen Ihrer elektrischen Anlage präzise Messgeräte (z. B. Strommessgeräte der Janitza-UMG-Serie), mit denen Sie Strom, Spannung, Leistungsflüsse und weitere Parameter lückenlos erfassen. Diese Messdaten fließen in die zentrale Netzvisualisierungssoftware GridVis®.

Desktop- und Laptop-Bildschirme mit Janitza-Energiemanagement-Software und TÜV SÜD-Zertifikat-Logo

Energiemanagement leicht gemacht – mit GridVis®

Mit GridVis® können Sie alle Energiedaten in Echtzeit überwachen, historische Verbräuche aufzeichnen und übersichtlich visualisieren. Die Software bietet vielfältige Auswertungsmöglichkeiten – von Lastgängen über Verbrauchsprofile bis hin zur Berechnung von Kennzahlen (EnPIs) für ISO‑50001-Berichte.

Wir beantworten Ihre Fragen

Häufige Fragen zum Energieeffizienzgesetz

Sie stellen die Fragen, wir haben die Antworten – in unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen von Janitza-Kunden zum Thema Energieeffizienzgesetz.

Das EnEfG richtet sich vor allem an größere Unternehmen, Betriebe mit hohem Energieverbrauch sowie Betreiber technischer Infrastrukturen wie Rechenzentren. Entscheidend ist der jährliche Gesamtverbrauch, ab dem Berichtspflichten und Maßnahmenpläne greifen. Auch mittelständische Betriebe können betroffen sein, wenn ihr Gesamtenergieverbrauch bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Staatliche Stellen und nachgelagerte Kontrollinstanzen überwachen die Einhaltung des EnEfG. Unternehmen müssen Energieberichte fristgerecht einreichen und belastbare Messdaten vorlegen. Werden Abweichungen festgestellt oder fehlen Daten, können Auflagen und Sanktionen folgen.

Im Energieeffizienzgesetz finden sich keine Regelungen, die explizit für Gebäude gelten. Alle Pflichten, Schwellenwerte und Auflagen sind an den Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens gekoppelt. Da Gebäude, z. B. durch Heizen oder Wärmen, für einen Teil des Energieverbrauchs verantwortlich sind, wird ihr Energieverbrauch in den Gesamtendenergieverbrauch eingerechnet. Maßnahmen können bei dem Energieverbrauch von Gebäuden ansetzen, das hängt jedoch von den Verbrauchsstrukturen der einzelnen Unternehmen ab.