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Aus der Praxis:

Geschäftsführer F. zu Betriebsleiter A.: „Wie viel Strom verbrauchen wir eigentlich?“ Betriebsleiter A.: „Weiß nicht so genau, auf alle Fälle eine ganze Menge!“ Geschäftsführer F.: „Sorgen Sie dafür, dass sich das ändert!“ Betriebsleiter A. zu Betriebselektriker M.: „Wir müssen mit den Stromkosten runter, kümmern Sie sich darum.“ Ein Jahr später. Geschäftsführer F. zu Betriebsleiter A.: „Die Stromkosten sind ja immer noch so hoch, wie kann das sein?“ Betriebsleiter A.: „Da muss ich M. fragen.“ Betriebsleiter A. zu Betriebselektriker M.: „Wir zahlen ja immer noch Stromkosten wie verrückt. Wie gibt es das, ich habe Ihnen doch gesagt, Sie sollen sich darum kümmern!“ Betriebselektriker M.: „ Ja Chef, aber das Geld für neue Antriebe hat mir der Controller gestrichen, dann war der Kollege vier Wochen krank und Sie wissen ja, das Tagesgeschäft, gnadenlos, dauern klingelt das Telefon und Hinz und Kunz will was von einem!“

... mit ISO 50001 wäre das nicht passiert!

Überblick zu ISO 50001, Energieeffizienz und Förder­möglichkeiten

Folgende Seiten im Web helfen Ihnen weiter

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de
  • Bei den Hauptzollämtern: www.zoll.de
  • DENA – Deutsche Energieagentur: www.dena.de
  • Die DENA-Liste der zertifizierten Energieberater: www.energie-effizienz-experten.de
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau: www.kfw.de
  • Ein umfassender Überblick aller Fördermaßnahmen: www.foerderdatenbank.de
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: www.bmu.de/energieeffizienz
  • Energieagentur NRW: www.energie-im-unternehmen.de IHK, T.V und DEKRA auf ihren landesspezifischen Webseiten

Stromsteuergesetz § 10 – Spitzenausgleich

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können nach § 10 StromStG unter bestimmten Voraussetzungen vom sogenannten Spitzenausgleich profitieren. Dabei kann dem Unternehmen die nach Anwendung des § 9b StromStG verbleibende Steuerlast erlassen oder erstattet werden. Diese „Entlastung in Sonderfällen“ (der sogenannte Spitzenausgleich) wird nur gewährt, soweit die Steuerbelastung 1.000 € im Kalenderjahr übersteigt (Selbstbehalt / Sockelbetrag). Die Höhe der Entlastung hängt von der Differenz der Stromsteuer, die über den Sockelbetrag hinausgeht, und der (fiktiven) Entlastung ab, die sich daraus ergibt, dass seit Einführung der Stromsteuer die Rentenversicherungsbeiträge gesunken sind (bei der allgemeinen Rentenversicherung von 20,3 % vor Einführung der Stromsteuer auf aktuell 18,9 %; bei einem Arbeitgeberanteil von 50 % bedeutete dies für Arbeitgeber im Jahr 2013 eine Senkung um 0,7 %; den „Unterschiedsbetrag“). Höchstens 90 % dieser Differenz werden erlassen, erstattet oder vergütet. Diese Berechnungsformel führt dazu, dass Unternehmen mit hohem Stromverbrauch und wenigen (rentenversicherungspflichtigen) Beschäftigten besonders vom Spitzenausgleich profitieren.

Seit 2013 ist für große Unternehmen zur Erlangung des Spitzenausgleichs der Nachweis eines nach ISO 50001 zertifizierten Energiemanagementsystems erforderlich. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) genügt ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1.

Wer benötigt überhaupt ISO 50001?

(aktuelle deutsche Gesetzeslage 2013)

Infos zu Thema und Antragstellung erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de

EEG § 40 ff. – EEG-Umlage­ -Reduzierung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen berechtigt, einen Antrag auf Reduzierung der EEG-Umlage zu stellen:

  • Das Unternehmen muss dem produzierenden Gewerbe angehören
  • Anteil der Stromkosten mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung
  • Der Jahresverbrauch muss mindestens 1 GWh pro Standort betragen
  • Ab einem Jahresverbrauch von 10 GWh ist eine Zertifizierung nach ISO 50001 zur Erlangung der Reduzierung nötig

Die Regelung soll energieintensiven Unternehmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Aufgrund der Zunahme des Anteils der Erzeuger von erneuerbaren Energien wird die EEG-Umlage vermutlich weiter stark steigen, was für energieintensive Unternehmen in der Tat einen deutlichen Wettbewerbsnachteil bedeutet. Trotz aller Halbwahrheiten, die zu dem Thema in den Medien gestreut werden, zeigt die Praxis, dass der Löwenanteil aller Firmen, welche die EEG-Reduzierung beantragt und die Genehmigung dafür erhalten haben, tatsächlich zu den energieintensiven Firmen zählt und im internationalen Wettbewerb steht. Ein wesentlich größerer Anteil von Firmen mit einem hohen Stromverbrauch von > 1 GWh pro Jahr scheitert im Genehmigungsverfahren bereits an der 14 % Wertschöpfungs-Hürde.

Anträge und Infos erteilen Ihnen die zuständigen Hauptzollämter: www.zoll.de

Wissensdatenbank

Energie(daten)­ management – oder warum ISO 50001 nicht alles ist

Immer wieder werden wir mit der Frage konfrontiert: „Sie vertreiben doch Energiemanagementsysteme?!“ Die immer wieder gleiche Antwort lautet: „Jein“. Unser Produktportfolio umfasst Komponenten, Software und Lösungen für die Erfassung und Analyse energiebezogener Daten und stellt damit die Basis für eine Reihe von möglichen Aufgaben und Zielsetzungen und damit auch für ein Energiemanagementsystem dar.

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Förderungen und öffentliche Gelder

Für die Umsetzung von Maßnahmen und für die Investition in Anlagen und Betriebsmittel zur Steigerung der Energieeffizienz gewährt der Staat umfangreiche Hilfen. Vom zinsgünstigen Kredit bis zum tatsächlichen Investitionszuschuss und den Kosten für den (teilweise vorgeschriebenen) zertifizierten Energieberater. Die Liste ist lang, und die Angebote ändern sich ständig.

Wer benötigt sonst noch ein Energie­­management­system (EnMS)?

Im Grunde profitiert jedes Unternehmen ab einem bestimmten Energieverbrauch und mit einer großen Anzahl unterschiedlichster Verbraucher und Prozesse von der Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001. Die dahinterstehende Systematik sorgt nachhaltig für gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten. Zudem wird ein EnMS nach ISO 50001 künftig auch als Marketinginstrument für die Darstellung einer grünen und umweltbewussten Unternehmensphilosophie an Bedeutung gewinnen.

Nun muss man professionell arbeitenden Unternehmen zugestehen, dass nicht unbedingt ein zertifiziertes Managementsystem im Unternehmen etabliert sein muss, um nachhaltig die Energiekosten zu senken. Zudem gibt es zahllose Unternehmen, welchen die rechtlichen Voraussetzungen für eine EEG-Umlagereduzierung oder den Spitzenausgleich fehlen und damit ISO 50001 kein zwangsläufiges Thema ist. Die Energiekosten sind dennoch hoch. Wer sich hier die nötige Transparenz mit einem Energie-Daten-Managementsystem von Janitza schafft, legt den Grundstein für nachhaltig energiebewusstes Wirtschaften.

Das Energiemanagement stellt einen geschlossenen Regelkreis mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung dar.

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ISO 50001

Die ISO 50001 ist die normative Grundlage für die Einführung eines Energiemanagementsystems. Wobei hier der Schwerpunkt auf dem Begriff Managementsystem liegt. Es handelt sich dabei, in Anlehnung an andere Managementsysteme wie ISO 9001 oder ISO 14001, um eine Methodik, Ziele zu setzen, diese systematisch umzusetzen und dabei den Faktor Zufall weitestgehend auszuschalten. Hierbei ist der Begriff „Ziel“ eher nach dem Motto „der Weg ist das Ziel“ zu verstehen.

Mit der Systematik PDCA oder Plan-Do-Check-Act wird ein KVP (kontinuierlicher Verbesserungsprozess) verfolgt, der schrittweise Prozesse und Vorgänge auf ihr Optimierungspotenzial untersucht sowie Maßnahmen und Verantwortlichkeiten und die dafür erforderlichen Ressourcen und Zeiträume festlegt. Die ISO 50001 gleicht in ihrem Aufbau der ISO 9001 oder auch der ISO 14001 und kann somit leicht in bereits bestehende Managementsysteme integriert werden, was den Aufwand für die Einführung deutlich erleichtert.

Lastmanagement und Stromeinkauf

Wer seine Lastverläufe kennt und am Spotmarkt Strom einkauft, kann dies natürlich mit genauer Kenntnis seines volatilen Bedarfs aufgrund seiner Lastprofile punktgenau tun.

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Häufig wird im Zusammenhang mit der Einführung der ISO 50001 nach der Eichung und späteren Kalibrierung der Messgeräte gefragt. Die Norm schreibt weder das eine noch das andere vor. Messgeräte in Form von geeichten Zählern sind ebenso wenig vorgeschrieben wie eine Neukalibrierung der Messgeräte in regelmäßigen Abständen. Dies würde zudem einen nicht zu vertretenden Aufwand bedeuten, da digitale Messgeräte in der Regel nicht im eingebauten Zustand kalibriert werden können.Das zu zertifizierende Unternehmen muss lediglich die Vergleichbarkeit der Messungen in den unterschiedlichen Zeiträumen sicherstellen und die Überprüfung, auf welchem Wege auch immer, dokumentieren. Für unsere Universalmessgeräte bedeutet das, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (Umgebungstemperatur!) die Messgenauigkeit nach Jahren immer noch größer ist als bei herkömmlichen Zählern im Auslieferungszustand. Für die Praxis empfehlen wir eine stichprobenhafte Vergleichs- bzw. Parallelmessung der Leistungs- und Arbeitswerte mit einem hochwertigen Messgerät wie z.B. unserem Messkoffer MRG 605 oder MRG 511 über die von uns angebotenen Stromwandlermessklemmleisten.

Das in dem Verfahren PDCA enthaltene Wort „Check“ zeigt auch gleich den Bezug zum Thema Messdatenerfassung und -auswertung oder anders ausgedrückt: Energie-Daten-Management – auf. Ohne Messung ist kein Soll-Ist-Vergleich, kein Benchmark möglich. Obwohl in der ISO 50001 keine eindeutigen Vorgaben bzgl. Umfang und Häufigkeit der Energiemessungen beschrieben sind, zeigt die Praxis, dass ohne ein Minimum an Messtechnik zur kontinuierlichen Erfassung, zumindest für alle wesentlichen Verbraucher, Potenziale nur eingeschränkt ermittelt und Einsparziele daher nicht umfassend genug erreicht werden können. Kunden, welche ihre Zertifizierung mit einem Minimum an Messaufwand erreicht haben, erkennen während des laufenden PDCA-Prozesses den Nutzen einer umfangreicheren Messung über möglichst viele Verbraucher.

Unsere Messsysteme sind skalierbar einsetzbar und wachsen mit den Anforderungen des Kunden. Bestehende Strukturen können ebenso übernommen werden, wie umgekehrt unsere Messgeräte in bestehende Systeme eingebunden werden können.

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Spitzen­lastmanagement und Netz­entgelte

Ein weiterer wichtiger Aspekt zur Kostenreduzierung, welcher mit einem Energiedaten-Managementsystem verfolgt werden kann, ist die Steuerung und Reduzierung der Spitzenlasten. Elektroversorgungsunternehmen berechnen die Netzentgelte anhand einer höchsten, innerhalb einer Viertelstunde gemessenen Last. Dieser Wert gilt dann unter Umständen für das gesamte Abrechnungsjahr. Dennoch kann es sein, dass dieser Wert sich einfach willkürlich oder zufällig ergeben hat. Häufig kommt es vor, dass die eigentlichen „Störenfriede“ bei der Erzeugung von Spitzenlasten auf Anhieb nicht zu erkennen sind.

Nur wer hier Transparenz über die Lastverläufe seiner wesentlichen Verbraucher schafft, hat die Möglichkeit, aktiv gegenzusteuern. Das kann durch gezieltes Abschalten von Verbrauchern geschehen, durch Zuschalten eigener Erzeuger oder, wo das prozesstechnisch nicht möglich ist, mittels zeitversetzter Einschaltvorgänge oder Herunterregeln unwesentlicher Prozessvorgänge. Ein weiterer, aber häufig unbekannter Gesichtspunkt ist, dass laut § 19 Abs. 1 StromNEV – Sonderformen der Netznutzung Versorgungsunternehmen ihren Kunden einen vergünstigten Monatsleistungstarif anbieten müssen, wenn die einmal gemessene Spitzenlast aufgrund besonderer Umstände deutlich höher ist als die normalerweise im Unternehmen übliche.

Last­management und Optimierung von Fertigungs­prozessen

Nicht nur die Spitzenlast erhöht die Stromkosten. Untersuchungen in großen Fertigungsbetrieben haben ergeben, dass alleine in den schichtfreien Zeiten und während der Leerlaufphasen, je nach Prozess, teilweise jährlich Stromverbräuche in Höhe mehrerer Gigawattstunden pro Standort entstehen! Ein feinmaschiges Netz von Messpunkten innerhalb der Fertigungsstrukturen in Verbindung mit modernen SPS-Steuerungen und Fertigungsleitsystemen ermöglicht eine automatisierte Optimierung in Echtzeit auf hohem Niveau. Janitza Messgeräte eigenen sich aufgrund ihrer offenen Kommunikationsschnittstellen, der hohen Abtastrate und Messgenauigkeit hervorragend für diese Aufgabe.